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Leitfaden

Viele Befragungen scheitern nicht am Tool, sondern an einem Gespräch, das zu spät oder mit den falschen Unterlagen geführt wird. Dieser Leitfaden erklärt, welche Rechte des Betriebsrats bei einer Mitarbeiter- oder Teambefragung berührt sein können, welche Fragen er stellen wird und wie Sie sie vorab beantworten.

Die Umfrage und der Report sind derzeit auf Englisch. Diese Seite, das Informationsblatt für den Betriebsrat und der Auftragsverarbeitungsvertrag liegen auf Deutsch vor.

Diese Seite ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Mitbestimmungsrechte bestehen, hängt vom konkreten Betrieb, der Ausgestaltung der Befragung und bestehenden Betriebsvereinbarungen ab.

Warum der Betriebsrat bei Befragungen genau hinsieht

Eine Mitarbeiterbefragung berührt zwei Dinge, für die der Betriebsrat zuständig ist: den Schutz der Beschäftigten vor Überwachung und die Einhaltung des Datenschutzes. Beides ist bei einer anonymen Befragung zur Zusammenarbeit auf den ersten Blick unproblematisch. Auf den zweiten Blick stellt der Betriebsrat zu Recht Fragen: Ist die Befragung wirklich anonym, oder lässt sich in einem Fünferteam doch erkennen, wer was gesagt hat? Werden Führungskräfte bewertet? Landen die Daten außerhalb der EU? Wer entscheidet, was mit einem schlechten Ergebnis passiert? Wer diese Fragen vorab beantwortet, führt ein kurzes Gespräch; wer sie nicht beantwortet, führt ein langes.

Welche Rechte berührt sein können

In der Praxis werden bei Mitarbeiterbefragungen vor allem drei Bereiche des Betriebsverfassungsgesetzes geprüft:

  • Information und Unterrichtung (§ 80 BetrVG). Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, rechtzeitig und umfassend informiert zu werden, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Das gilt unabhängig davon, ob er mitbestimmt.
  • Technische Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Online-Tools, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen, unterliegen der Mitbestimmung. Ob ein anonymes Befragungstool dazu gehört, hängt davon ab, was es erfasst und wer was sehen kann. Je klarer die Anonymität, desto kürzer die Diskussion.
  • Personalfragebogen (§ 94 BetrVG). Standardisierte Fragebögen, die personenbezogene Angaben erheben, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Bei einer anonymen Befragung zur Zusammenarbeit des Teams ist das Argument meist, dass gerade keine personenbezogene Auswertung stattfindet; das sollte das Tool nachweisen können.

Hinzu kommt die DSGVO: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Auftragsverarbeitung, Speicherdauer, Betroffenenrechte. Betriebsräte arbeiten hier häufig mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten zusammen; es hilft, wenn der Anbieter die Antworten auf einer Seite liefert.

Die Fragen, die der Betriebsrat stellen wird

Die folgende Liste enthält die Fragen, die in Tool-Prüfungen durch Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte regelmäßig gestellt werden. Für PEAKTEAMS steht jede Antwort im deutschen Informationsblatt für den Betriebsrat.

  1. Was ist der Zweck? Teamentwicklung, keine Leistungsbeurteilung. PEAKTEAMS misst die Zusammenarbeit eines Teams über 18 KPIs und ist nicht für Personalentscheidungen vorgesehen.
  2. Was wird erhoben, was nicht? Antworten auf einer Skala von 1 bis 5, eine optionale Freitextfrage, Bearbeitungszeit und Browsertyp. Keine Gesundheitsdaten, keine Bewertung namentlich genannter Personen, kein Zugriff auf andere Systeme.
  3. Wie ist die Anonymität gesichert? Ergebnisse erscheinen erst, wenn mindestens fünf Teammitglieder geantwortet haben; die eigene Antwort der teamverantwortlichen Person zählt nicht mit. Einzelantworten sieht niemand, auch nicht die Teamleitung.
  4. Wer sieht was? Teilnehmende nur den eigenen Fragebogen; die Teamleitung den Bearbeitungsstand und die aggregierten Ergebnisse; HR oder Geschäftsleitung nur, was die Teamleitung weitergibt.
  5. Wo liegen die Daten? In der EU: Vercel in Dublin, Supabase in einem AWS-Rechenzentrum in Irland. Anbieter ist die Libaty GmbH in Heusenstamm, mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO auf Anfrage.
  6. Wie lange werden Daten gespeichert? Solange das Team im Dienst besteht. Die Teamleitung kann Mitglieder entfernen oder das Team löschen; damit werden Umfragen und Antworten gelöscht.
  7. Ist die Teilnahme freiwillig? Ja. Nichtteilnahme hat keine Folgen und wird nicht als solche berichtet.
  8. Können wir die Fragen sehen? Ja, vollständig in der offenen Item-Bank, derzeit auf Englisch.
Vorgehen

Vier Schritte, die in der Praxis den Unterschied zwischen einer Woche und einem Quartal machen.

1. Früh informieren, nicht erst bei der Einladung

Der Betriebsrat sollte vom Vorhaben erfahren, bevor das erste Team eingeladen wird. Ein Pilot mit zwei oder drei Teams lässt sich leichter vereinbaren als ein Roll-out.

2. Mit Unterlagen kommen, nicht mit einer Produktdemo

Informationsblatt, Fragenkatalog, Auftragsverarbeitungsvertrag, Liste der Unterauftragsverarbeiter. Was der Betriebsrat lesen kann, muss er nicht erfragen.

3. Den Umgang mit Ergebnissen vereinbaren

Wer bekommt den Report, was passiert bei einem schlechten Ergebnis, wird es nicht für Personalentscheidungen genutzt. Diese Zusagen gehören in eine kurze Regelung oder Betriebsvereinbarung.

4. Den Betriebsrat zur Ergebnisansicht einladen

Wer die aggregierte Ansicht einmal gesehen hat, versteht, dass Einzelantworten nicht sichtbar sind. Wir zeigen sie auf Wunsch in einem gemeinsamen Termin, auf Deutsch oder Englisch.

Informationsblatt für den Betriebsrat

Zweck, erhobene Daten, Anonymität, wer was sieht, Speicherdauer, Hosting, Freiwilligkeit und Rechte der Beschäftigten: auf Deutsch, druckfreundlich, im Trust Center.

Informationsblatt öffnen

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FAQ

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Eine freiwillige, anonyme Befragung zur Zusammenarbeit ist in vielen Betrieben nach Information des Betriebsrats durchführbar; sobald ein Online-Tool eingesetzt wird, das Verhalten oder Leistung Beschäftigter erfassen könnte, oder standardisierte Fragebögen verwendet werden, prüfen Betriebsräte regelmäßig ihre Mitbestimmungsrechte. Klären Sie den konkreten Fall mit Ihrem Betriebsrat und bei Bedarf mit Rechtsberatung; diese Seite ersetzt sie nicht.

Unterlagen für den Betriebsrat liegen bereit. Legen Sie das erste Team an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite, wenn Sie das Gespräch gemeinsam vorbereiten möchten.

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